Veröffentlichungspflichten
Verbraucherschutz und außergerichtliche Streitbeilegung
Verbraucherbeschwerden, die den Vertragsabschluss oder die Qualität der Leistungen betreffen, sind zu richten an:
VersorgungsBetriebe Elbe GmbH
Hamburger Straße 9-11
21481 Lauenburg/Elbe
Telefon: 04153 / 595 - 0
E-Mail: kundenzentrum@versorgungsbetriebe-elbe.de
Zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten zwischen der VersorgungsBetriebe Elbe GmbH und dem Kunden kann der Kunde, soweit die VersorgungsBetriebe Elbe GmbH die zugrundeliegende Beschwerde des Kunden nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang bei der VersorgungsBetriebe Elbe GmbH beantwortet oder der Beschwerde abgeholfen hat, sich an folgende Stelle wenden:
Schlichtungsstelle Energie e.V.
Friedrichstraße 133
10117 Berlin
Tel.: 030 / 2757240 - 0
Fax: 030 / 2757240 - 69
E-Mail: info@schlichtungsstelle-Energie.de
Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de
Information nach EDL-G
EDL-G (Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen)
Wir möchten Sie darüber informieren, dass im Zusammenhang mit einer effizienteren Energienutzung durch Endkunden bei der Bundesstelle für Energieeffizienz eine Liste geführt wird, in der Energiedienstleister, Anbieter von Energieaudits und Anbieter von Energieeffizienzmaßnahmen aufgeführt sind. Weiterführende Informationen zu der so genannten Anbieterliste und den Anbietern selbst erhalten sie unter www.bfee-online.de
Wir möchten Sie hiermit darüber informieren, dass Sie sich bei der Deutschen Energieagentur über das Thema Energieeffizienz umfassend informieren können. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.energieeffizienz-online.info
Marktkommunikation nach GeLi Gas
Abwendungsvereinbarung
Gemäß § 19 Abs. 5 StromGVV/GasGVV ist der Grundversorger verpflichtet, säumigen Kund:innen spätestens mit der Ankündigung einer Unterbrechung der Grundversorgung nach § 19 Abs. 4 StromGVV/GasGVV zugleich in Textform den Abschluss einer Abwendungsvereinbarung anzubieten. Gemäß § 2 Abs. 3 Satz 7 StromGVV bzw. § 2 Abs. 3 Satz 5 GasGVV hat die Veröffentlichung eines Musters der Abwendungsvereinbarung auf der Unternehmenshomepage zu erfolgen.
Hinweis: Diese Muster-Abwendungsvereinbarung ersetzt nicht die konkrete Vereinbarung zum Abschluss einer Abwendungsvereinbarung und dient nur der Information.
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