Seit dem Jahr 2000 wird die Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien aus Solar, Biomasse, Wind und Wasser gesetzlich gefördert. Die Einnahmen fließen auf das EEG-Konto der Übertragungsnetzbetreiber. Aber die aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) entstehenden Kosten von aktuell 3,723 Cent/kWh netto (gültig seit 01.01.2022) trägt der Endverbraucher, denn der Betrag ist in die Stromkosten eingepreist.
Um alle Letztverbraucher aufgrund der deutlich gestiegenen Strompreise zu entlasten, wird die EEG-Umlage ab den 01.07.2022 auf 0,00 Ct/kWh abgesenkt. Die VersorgungsBetriebe Elbe GmbH wird die Absenkung der EEG-Umlage in voller Höhe weitergeben. Das bedeutet, Ihr Arbeitspreis sinkt ab dem 01.07.2022 um 4,43 ct/kWh automatisch ohne weitere schriftliche Information. Für einen durchschnittlichen Haushalt mit 2500 kWh Jahresverbrauch entspricht dies einer Ersparnis von 55 € im 2. Halbjahr.
Die VersorgungsBetriebe Elbe GmbH wird zum 01.07.2022 bei allen Stromlieferstellen die Absenkung der EEG-Umlage in voller Höhe weitergeben. Die Absenkung wird in der nächsten Jahresrechnung berücksichtigt.
Gerne nehmen wir Ihre Ablesung zum Stichtag entgegen. Allerdings ist diese nicht zwingend notwendig. Ihre laufenden Abschlagszahlungen werden nicht angepasst.
Ab Januar 2023 wird die EEG-Umlage dann auf Dauer abgeschafft, dieses hat die Bundesregierung mit der großen EEG-Novelle, dem sogenannten „Osterpaket“ am 6. April beschlossen. Aber der Ausbau der Erneuerbaren Energien wird auch weiter gefördert. Hierfür wird zukünftig ein Sondervermögen von 6,6 Milliarden Euro aus dem „Energie- und Klimafond“ (EKF) zu Verfügung stehen.
Hier noch einmal das wichtigste im Überblick:
Gilt die Absenkung auch für meinen Tarif?
Die VersorgungsBetriebe Elbe GmbH wird zum 01.07.2022 bei allen Stromlieferstellen, unabhängig von der Vertragsart, die Absenkung vornehmen.
Wird die Absenkung in vollem Umfang weitergegeben?
Die VersorgungsBetriebe Elbe GmbH ist verpflichtet die Absenkung der EEG-Umlage in voller Höhe weiterzugeben.
Verändern sich meine Abschläge?
Die laufenden Abschlagszahlungen werden nicht angepasst.
Wo kann ich meinen Zählerstand melden?
Unsere Stromkunden können zum 30.06.2022 ihre Stromzähler ablesen und die Werte der VersorgungsBetriebe Elbe GmbH mitteilen. Dieses kann auf folgenden Wegen erfolgen: