Informationen zu den Entlastungen der Bundesregierung
Soforthilfe Dezember für Gas und Wärme
Die Entlastung von Erdgas- und Wärmekunden im Dezember 2022 wurde mit dem Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG) beschlossen. Bestandteil des EWSG war eine Soforthilfe der Bundesregierung im Dezember, welche einen Ausgleich für die gestiegenen Energierechnungen im Jahr 2022 darstellt. Deshalb mussten Sie im Dezember keinen Abschlags auf Gas und Wärme zahlen. Haben Sie dennoch Zahlungen vorgenommen wurden diese in der Abrechnung berücksichtigt.
Wo finde ich die Entlastung auf meiner Rechnung?
Auf der 1. Seite sehen Sie die Höhe der Soforthilfe, die von Ihrem Rechnungsbetrag abgezogen wurde.
Auf den Folgeseiten mit der Einzelermittung der Verbrauchswerte finden Sie am Ende der Tabelle für Gas die Rubrik "Entlastung Soforthilfe Gas".
Hierin sind alle relevanten Informationen zur Ermittlung Ihrer persönlichen Entlastung aufgeführt.
Wie hoch ist meine tatsächliche Entlastung im Dezember?
Der tatsächliche Entlastungsbetrag der Bundesregierung für Ihren Dezemberabschlag weicht von dem festgesetzten Abschlag im Dezember ab.
Für Gas entspricht sie einem Zwölftel des Vorjahresverbrauchs multipliziert mit Ihrem Arbeitspreis gültig am 01.12.2022 zuzüglich des Grundpreises für 1 Monat.
Beispielrechnung für 18.000 kWh Gasverbrauch 2021 in der Allgemeinen Grundversorgung:
18.000 kWh : 12 x 14,34 ct/kWh + 10,70 €/Monat = 225,80 € Entlastung (brutto inkl. 7 % MwSt.)
Für die Wärmelieferung entspricht die Entlastung 120% des durchschnittlichen monatlichen Abschlagbetrags.
Beispielrechnung bei einem monatlichen Abschlag von 150 € für Wärmelieferung:
150 € x 11 : 12 = 137,5 €/Monat x 1,2 = 165 € Entlastung (brutto inkl. 7 % MwSt.)
Strom- / Gas- / Wärme-Preisbremse
Für Haushalte und kleine Gewerbebetriebe sieht die Bundesregierung für 80 % des Verbrauchs eine Deckelung der zu zahlenden Arbeitspreise vor:
Strom = 40 ct/kWh (brutto inkl. 19 % MwSt.)
Gas = 12 ct/kWh (brutto inkl. 7 % MwSt.)
Wärme = 9,5 ct/kWh (brutto inkl. 7 % MwSt.)
In unseren Abrechnungen für den Verbrauch 2022 haben wir diese Preisbremsen bei der Berechnung des Arbeitspreises bereits berücksichtigt.
Die neuen Abschläge ab 15.02.2023 wurden so berechnet, dass 80 % des Preises der Preisbremse und 20 % des Preises dem individuellen Tarif entsprechen.
Für Fragen stehen wir Ihnen sehr gerne persönlich zur Verfügung: Kontakt
Ihre VersorgungsBetriebe Elbe GmbH